Version: EnerTree Platform – Version 5.128.12 vom 20. April 2026
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung – EnerTree Platform
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen Schleifenbauer Products B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 17225345, mit Sitz in 5215 ML ’s-Hertogenbosch, Het Sterrenbeeld 52 (nachfolgend „Lizenzgeber“), und der juristischen oder natürlichen Person (nachfolgend „Lizenznehmer“ oder „Sie“), die die Software EnerTree Platform (nachfolgend „Software“), installiert, kopiert oder anderweitig nutzt.
Durch die Installation oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
1. Lizenzgewährung
1.1 Unter den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und unbefristete Lizenz zur Nutzung der Software innerhalb Ihrer Organisation.
1.2 Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern oder Systemen installiert und verwendet werden, sofern die Nutzung intern innerhalb Ihrer Organisation bleibt.
1.3 Die folgenden Nutzungsformen sind ausdrücklich untersagt:
• Reverse Engineering, Dekompilierung oder Demontage der Software, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt;
• Verbreitung, Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, Leasing oder Verleih der Software oder Bereitstellung für Dritte (z. B. als SaaS, über Cloud-Dienste oder Outsourcing-Modelle);
• Änderungen, Übersetzungen oder Erstellung abgeleiteter Werke der Software, sofern nicht zwingendes Recht dies gestattet;
• Entfernen oder Ändern von Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumshinweisen in der Software.
1.4 Sie dürfen eine (1) Sicherungskopie der Software ausschließlich zu Archivierungszwecken anfertigen. Diese Kopie muss alle Eigentumshinweise des Originals enthalten.
2. Geistige Eigentumsrechte
2.1 Alle geistigen Eigentumsrechte und Eigentumstitel an der Software, der Dokumentation sowie an Änderungen oder abgeleiteten Werken verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern. Sie erhalten keine Rechte, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten.
2.2 Die Software enthält Open-Source-Komponenten. Deren Nutzung unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Eine Liste dieser Komponenten und zugehöriger Lizenzen ist in der Dokumentation enthalten. Diese Vereinbarung ändert, beschränkt oder ersetzt die Open-Source-Lizenzen nicht.
3. Registrierung und Datenschutz
3.1 Um die Software nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Dabei werden begrenzte personenbezogene Daten erfasst, wie Kontaktinformationen, Firmenname, E-Mail-Adresse und IP-Adresse. Diese Daten können verwendet werden, um:
• Zugriff auf die Software zu gewähren;
• Sie über Updates und neue Funktionen zu informieren;
• Lizenzzertifikate oder -schlüssel zu generieren.
Nach erfolgreicher Registrierung und Angabe der genannten Daten steht der Software-Download sofort zur Verfügung. Weitere Schritte oder Bestätigungen sind nicht erforderlich.
3.2 Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers verarbeitet, die während der Registrierung und unter folgendem Link einsehbar ist: Datenschutzerklärung – Schleifenbauer – PDU’s.
3.3 Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert als für die oben genannten Zwecke erforderlich, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen schreiben etwas anderes vor.
4. Updates und neue Funktionen
4.1 Der Lizenzgeber kann regelmäßig Bugfixes, Patches oder Leistungsverbesserungen („Updates“) bereitstellen. Diese werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
4.2 Sie sind selbst dafür verantwortlich, nach Updates zu suchen und diese zu installieren. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch das Unterlassen der Installation von Updates entstehen.
4.3 Der Lizenzgeber kann neue Funktionen oder wesentliche Erweiterungen („Upgrades“) anbieten, die nicht unter diese Lizenz fallen und für die eine Zahlung und/oder ein Lizenzzertifikat erforderlich ist. Die Bedingungen für solche Upgrades werden Ihnen gesondert mitgeteilt. Die Installation oder Nutzung solcher Upgrades gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen.
5. Support
5.1 Sie sind für die ordnungsgemäße Installation und Nutzung der Software verantwortlich. Der Lizenzgeber stellt Dokumentation mit Empfehlungen zu Hardware und Systemanforderungen zur Verfügung.
5.2 Der Lizenzgeber kann begrenzten Support über die Website oder ausgewiesene Kontaktkanäle anbieten. Support erfolgt nach dem Prinzip des „Best Effort“, ohne Garantie für Lösungen oder Reaktionszeiten.
5.3 Der Lizenzgeber bietet einen Kundenservice für Fragen oder Probleme mit der Software. Wenn Sie die Software zusammen mit Hardware (PDU) eines OEM-Partners erhalten haben, ist dieser OEM-Partner Ihr erster Ansprechpartner für Hardware- oder gebündelte Softwareanfragen. Der OEM-Partner besitzt jedoch keine geistigen Eigentumsrechte an der Software. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Endnutzer direkt zu unterstützen.
6. Garantien und Haftungsausschlüsse
6.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass:
• die Software im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktioniert;
• die Software frei von bekannten Viren, Backdoors oder schädlichem Code ist;
• die Software, wie bereitgestellt, keine Rechte Dritter verletzt.
6.2 Diese Garantien gelten nicht, wenn:
• die Software unbefugt verändert wurde;
• sie mit nicht empfohlenen Systemen oder Software Dritter verwendet wurde;
• sie entgegen der Dokumentation eingesetzt wurde.
6.3 Abgesehen davon wird die Software „wie sie ist“ bereitgestellt – ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, einschließlich Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
7. Freistellung
7.1 Der Lizenzgeber stellt Sie von Ansprüchen Dritter frei, die geltend machen, dass die gelieferte Software ihre Rechte verletzt, sofern:
• Sie den Lizenzgeber unverzüglich über solche Ansprüche informieren;
• Sie bei der Verteidigung oder Einigung umfassend mitwirken;
• der Lizenzgeber die Kontrolle über die Verteidigung und/oder Einigung behält.
7.2 Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen (i) ein Nutzungsrecht erwerben, (ii) die Software ändern, um eine Verletzung zu vermeiden, oder (iii) diese Vereinbarung kündigen und bereits gezahlte Entgelte für ungenutzte Upgrades erstatten.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Gesamthaftung des Lizenzgebers im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf 1.000 € oder den von Ihnen gezahlten Betrag für die Software begrenzt – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
8.2 Der Lizenzgeber haftet niemals für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden wie Daten-, Gewinn- oder Betriebsverluste.
8.3 Eine Haftung besteht nur, wenn der Schaden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet wird.
8.4 Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Diese Vereinbarung tritt mit der Nutzung der Software in Kraft und bleibt bis zu ihrer Kündigung gültig.
9.2 Beide Parteien können die Vereinbarung mit einer Frist von einem (1) Monat schriftlich kündigen.
9.3 Die Vereinbarung endet automatisch, wenn über Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Zahlungsaufschub beantragt oder das Unternehmen aufgelöst oder liquidiert wird.
9.4 Nach Beendigung müssen Sie die Nutzung der Software unverzüglich einstellen und alle Kopien, einschließlich Sicherungskopien, löschen.
10. Export und Compliance
10.1 Sie verpflichten sich, alle geltenden Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten und die Software nicht in Länder zu exportieren oder zu reexportieren, gegen die Sanktionen oder Embargos nach niederländischem oder EU-Recht bestehen.
11. Audit
11.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach angemessener Ankündigung Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Sie erklären sich zur vollständigen Zusammenarbeit bereit. Audits erfolgen während der Geschäftszeiten und höchstens einmal jährlich, es sei denn, es besteht der Verdacht auf Nicht-Einhaltung.
12. Allgemeines
12.1 Es gilt niederländisches Recht.
12.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine gültige ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
12.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder eines Asset-Verkaufs auf Dritte zu übertragen.
12.5 Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Mitteilungen und Absprachen.
Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2025